Wir Eltern..

Verhaltensvereinbarungen an der Volksschule Weitensfeld

  • Wir unterstützen die Lehrpersonen bei ihrer Arbeit und zeigen Interesse am Unterrichtsgeschehen (SchUG§61/1).

  • Wir schicken unsere Kinder rechtzeitig gemäß dem Stundenplan in die Schule (SchUG§3).

  • Wir beschaffen die benötigten Schulsachen rechtzeitig und überprüfen sie regelmäßig auf ihre Vollständigkeit (SchUG§61/1).

  • Wir achten darauf, dass die Hausaufgaben sorgfältig erledigt werden (SchUG§17/2).

  • Wir achten auf den regelmäßigen Besuch der Unverbindlichen Übungen.

  • Wir melden der Schule unverzüglich das Fernbleiben vom Unterricht und entschuldigen dieses Fernbleiben (SchUG§7).

  • Auf Verlangen legen wir eine ärztliche Bestätigung vor.

  • Wir tragen dafür Sorge, dass versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt wird.

  • Wir sehen das Mitteilungsheft als wichtiges Kommunikationsmittel und unterschreiben alle Informationen.

  • Wir halten vereinbarte Termine ein.

  • Wir übernehmen die Haftung für die von den Kindern mitgebrachten Wertgegenstände.

  • Wir ersetzen mutwillig beschädigte Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel.

  • Wir melden ansteckende Krankheiten ( auch einen Kopflausbefall) sofort der Schulleitung (SchUG§7).

  • Wir melden jede Anderung der Wohnadresse, sowie sonstige Veränderungen, die den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, unverzüglich der Schulleitung (SchUG§10).

  • Die Teilnahme and schulbezogenen Veranstaltungen ist für unsere Kinder verpflichtend.